Verwaltungskostenpauschale von 6 % umfasst auch Anteil der Personalkosten nach § 10 Abs. 4 und Abs. 5 KiföG M-V

Verwaltungskostenpauschale bezieht sich auch auf Kosten für Absenkung der Fachkraft-Kind-Relation und Erhöhung der Zeiten für mittelbare pädagogische Arbeit