Rechtsanwalt für Unternehmen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft

Bundesweite Beratung für Pflegeunternehmen, außerklinische Intensivpflege, Eingliederungshilfe sowie Kinder- und Jugendhilfe

Wir beraten Unternehmen und Träger bei Zulassungs-, Leistungs-, Versorgungs- und Vergütungsverträgen, in Schiedsverfahren sowie bei arbeitsrechtlichen, datenschutzrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.

Wir verbinden juristische Expertise mit einem tiefen Verständnis für die Praxis unserer Mandanten. Nehmen Sie einfach telefonisch Kontakt auf oder schreiben Sie uns per E-Mail oder dem Kontaktformular.

Spezialisiert. Praxisnah. Unternehmerisch.

Unsere Beratung verbindet Sozialrecht, Vertragsrecht und wirtschaftliches Verständnis. Wir begleiten Unternehmen und Einrichtungen von der Vertragsgestaltung über Vergütungsverhandlungen bis zum Schieds- oder Gerichtsverfahren.

Unser Anspruch: Lösungen, die rechtlich überzeugen und in der Praxis funktionieren.

Rechtsberatung für die Gesundheits- und Sozialwirtschaft

außerklinische Intensivpflege, unser Schwerpunkt

Beratung von Intensivpflegediensten bei Versorgungs- und Vergütungsverträgen nach § 132l SGB V, Qualitätsanforderungen, Schiedsverfahren und den Auswirkungen des GKV-BStabG.

Unsere Beratung umfasst insbesondere:

  • Zulassung und Versorgungsverträge
  • Vergütungs- und Vertragsfragen
  • Anforderungen des IPReG und GKV-BStabG
  • Qualitätsprüfungen
  • Kooperationen und Unternehmensentwicklung

Rechtsberatung für außerklinische Intensivpflege

Pflegeunternehmen

Beratung ambulanter, teilstationärer und stationärer Pflegeunternehmen zu SGB V und SGB XI, Vergütungsverhandlungen, Qualitätsprüfungen, Arbeitsrecht und Unternehmensentwicklung.

Rechtsberatung für Pflegeunternehmen

Eingliederungshilfe

Beratung von Einrichtungen und Trägern bei Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen nach den §§ 125 ff. SGB IX, Investitionskosten und Schiedsstellenverfahren.

Rechtsberatung für Einrichtungen der Eingliederungshilfe

Kinder- und Jugendhilfe

Beratung von Trägern und Einrichtungen zu Betriebserlaubnissen, Leistungs- und Entgeltvereinbarungen, Personalfragen und den Anforderungen des SGB VIII.

Rechtsberatung für Träger der Kinder- und Jugendhilfe

Warum Unternehmen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft die Kanzlei Zimmermann-Rieck beauftragen? Weil Branchenkenntnis den Unterschied macht.

Rechtliche Beratung in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft braucht mehr als juristisches Fachwissen. Sie braucht Verständnis für Strukturen, Finanzierung, Versorgungsrealität und unternehmerische Entscheidungen in diesen hoch komplexen Rechtskreisen.

Dafür stehen wir:

✓ Fachanwalt für Sozialrecht, Sozialbetriebswirt (FH)
✓ bundesweite Beratung, Schwerpunkt außerklinische Intensivpflege
✓ Verbindung rechtlicher und wirtschaftlicher Bewertung
✓ praxisorientierte und verständliche Lösungen
✓ persönliche Bearbeitung

Seit 2000 beraten wir Unternehmen und Träger der Gesundheits- und Sozialwirtschaft. Unser Schwerpunkt liegt auf Vertrags-, Vergütungs- und Verfahrensfragen, bei denen rechtliche Anforderungen und wirtschaftliche Tragfähigkeit zusammengeführt werden müssen.

Wir verstehen uns nicht nur als juristische Berater, sondern als langfristiger Partner unserer Mandanten.

Rechtliche Unterstützung für Ihr Unternehmen oder Ihre Einrichtung

Ob Pflegeunternehmen, außerklinische Intensivpflege, Eingliederungshilfe oder Kinder- und Jugendhilfe, wir prüfen Ihre rechtliche und wirtschaftliche Ausgangslage und zeigen die nächsten Handlungsmöglichkeiten auf.

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