Recht für die Gesundheits- und Sozialwirtschaft

unser Schwerpunkt: außerklinische Intensivpflege

Die Gesundheits- und Sozialwirtschaft verändert sich grundlegend. Gesetzliche Anforderungen, wirtschaftlicher Druck und steigende Qualitätsanforderungen stellen Leistungserbringer täglich vor neue Herausforderungen.

Die Kanzlei Zimmermann-Rieck berät Unternehmen und Träger der Gesundheits- und Sozialwirtschaft bundesweit – mit besonderer Spezialisierung auf die außerklinische Intensivpflege.

Wir verbinden juristische Expertise mit einem tiefen Verständnis für die Praxis unserer Mandanten. Nehmen Sie einfach telefonisch Kontakt auf oder schreiben Sie uns per E-Mail oder dem Kontaktformular.

Spezialisiert. Praxisnah. Unternehmerisch.

Unsere Beratung richtet sich an Unternehmen, die Verantwortung für Menschen übernehmen und gleichzeitig komplexe rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Anforderungen erfüllen müssen.

Wir begleiten unsere Mandanten bei der Gründung, Entwicklung und strategischen Ausrichtung ihrer Einrichtungen ebenso wie bei konkreten rechtlichen Herausforderungen.

Unser Anspruch: Lösungen, die rechtlich überzeugen und in der Praxis funktionieren.

unsere Kompetenzbereiche

außerklinische Intensivpflege, unser Schwerpunkt

Die außerklinische Intensivpflege ist ein anspruchsvoller und dynamischer Versorgungsbereich. Wir unterstützen Leistungserbringer bei allen rechtlichen Fragen rund um Aufbau, Betrieb und Weiterentwicklung ihrer Unternehmen.

Unsere Beratung umfasst insbesondere:

  • Zulassung und Versorgungsverträge
  • Vergütungs- und Vertragsfragen
  • Anforderungen des IPReG und GKV-BeitragsstabilisierungsG
  • Qualitätsprüfungen
  • Kooperationen und Unternehmensentwicklung

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Pflegeunternehmen

Wir beraten ambulante, teilstationäre und stationäre Pflegeunternehmen in allen wesentlichen rechtlichen Fragen – von der täglichen Praxis bis zur strategischen Weiterentwicklung.

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Eingliederungshilfe

Wir begleiten Träger und Einrichtungen der Eingliederungshilfe bei rechtlichen Fragestellungen rund um Leistungen, Verträge und die Gestaltung zukünftiger Leistungsangebote.

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Kinder- und Jugendhilfe

Wir unterstützen Träger der Kinder- und Jugendhilfe bei den besonderen rechtlichen Anforderungen ihrer Einrichtungen und Angebote.

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Warum Sie unsere Kanzlei wählen sollten? Weil Branchenkenntnis den Unterschied macht.

Rechtliche Beratung in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft braucht mehr als juristisches Fachwissen. Sie braucht Verständnis für Strukturen, Finanzierung, Versorgungsrealität und unternehmerische Entscheidungen.

Dafür stehen wir:

✓ Spezialisierung auf Gesundheits- und Sozialwirtschaft
✓ besonderer Fokus auf außerklinische Intensivpflege
✓ Beratung auf Augenhöhe mit Unternehmern und Verantwortlichen
✓ praxisorientierte und verständliche Lösungen
✓ persönliche Betreuung und direkte Ansprechpartner

 

Die Kanzlei Zimmermann-Rieck ist spezialisiert auf die rechtliche Beratung von Unternehmen und Trägern der Gesundheits- und Sozialwirtschaft.

Unser Schwerpunkt liegt in der außerklinischen Intensivpflege. Darüber hinaus beraten wir Pflegeunternehmen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie Träger der Kinder- und Jugendhilfe.

Wir verstehen uns nicht nur als juristische Berater, sondern als langfristiger Partner unserer Mandanten.

 

Sie suchen rechtliche Unterstützung für Ihr Unternehmen?

Ob außerklinische Intensivpflege, Pflegeunternehmen, Eingliederungshilfe oder Kinder- und Jugendhilfe, wir unterstützen Sie mit spezialisierter Beratung und einem Verständnis für Ihre Branche.