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Sven Zimmermann-Rieck – Rechtsanwalt

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Sie sind auf der Website der auf die Beratung der Gesundheits- und Sozialwirtschaft spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei

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    Rechtsanwalt in Rostock

    Die Rechtsanwaltskanzlei Sven Zimmermann-Rieck ist seit dem Jahre 2000 schwerpunktmäßig auf die Beratung und Vertretung der Gesundheits- und Sozialwirtschaft spezialisiert. Wir beraten bundesweit Unternehmen, Träger und Leistungserbringer in rechtlichen und strategischen Fragen. Unsere besondere Expertise liegt in der außerklinischen Intensivpflege – ergänzt durch umfassende Beratung für Pflegeunternehmen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Unser Anspruch ist es, juristische Beratung verständlich, lösungsorientiert und nah an der Praxis unserer Mandanten zu gestalten.

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    www.zimmermann-rieck.de | Impressum | Datenschtz

    Themen

    • außerklinische Intensivpflege
    • Eingliederungshilfe
    • Pflegeunternehmen

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    • AKI – außerklinische Intensivpflege, neue Verträge nach § 132l SGB V
    • BSG zum Corona-Pflege-Rettungsschirm: abgelehnte Erstattungsanträge jetzt prüfen
    • BSG konkretisiert die Prüfung von Investitionskosten nach § 76a SGB XII – Wichtige Hinweise für Schiedsstellen und Einrichtungsträger BSG, Urteil vom 22.01.2026 – B 8 SO 15/24 R
    • GKV-BStabG: Folgen für Pflegeunternehmen und außerklinische Intensivpflege
    • Unternehmerrisiko auch bei Einrichtungen der Eingliederungshilfe zu berücksichtigen!

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