Rechtsanwalt für Einrichtungen der Eingliederungshilfe
Die Eingliederungshilfe befindet sich seit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes in einem stetigen Veränderungsprozess. Neue gesetzliche Rahmenbedingungen, veränderte Finanzierungsstrukturen und steigende Anforderungen an Leistungsangebote und Qualität stellen Leistungserbringer vor erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Herausforderungen.
Die Kanzlei Zimmermann-Rieck berät Leistungserbringer der Eingliederungshilfe bundesweit. Als Fachanwalt für Sozialrecht und Sozialbetriebswirt (FH) verbinde ich fundierte sozialrechtliche Expertise mit einem umfassenden Verständnis der wirtschaftlichen und organisatorischen Anforderungen sozialer Einrichtungen.
meine Beratungsschwerpunkte:
Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen
Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der Beratung und Vertretung von Leistungserbringern bei der Verhandlung von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen nach den §§ 125 ff. SGB IX. Ich begleite meine Mandanten von der Vorbereitung über die Verhandlungsstrategie bis zum erfolgreichen Abschluss der Vereinbarungen.
Investitionskostenvereinbarungen
Eine auskömmliche Finanzierung ist Voraussetzung für qualitativ hochwertige Angebote der Eingliederungshilfe. Ich unterstütze Leistungserbringer bei der Verhandlung und Durchsetzung von Investitionskostenvereinbarungen und vertrete ihre wirtschaftlichen Interessen gegenüber den zuständigen Leistungsträgern.
Schiedsstellenverfahren und gerichtliche Vertretung
Kommt es in Vergütungs- oder Vertragsverhandlungen zu keiner Einigung, vertrete ich meine Mandanten in Schiedsstellenverfahren sowie vor den Sozialgerichten. Dabei verfolge ich das Ziel, rechtssichere und wirtschaftlich tragfähige Lösungen für die Einrichtungen zu erreichen.
laufende rechtliche Beratung
Auch über einzelne Verfahren hinaus begleite ich Leistungserbringer in allen wesentlichen sozialrechtlichen Fragestellungen. Ich berate zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der Leistungserbringung, unterstütze bei Vertragsgestaltungen und stehe als langfristiger Ansprechpartner für die vielfältigen Herausforderungen der Eingliederungshilfe zur Verfügung.
Einrichtungen der Eingliederungshilfe setzen neben Beschäftigten teilweise Honorarkräfte, pädagogische Fachkräfte oder externe Leistungserbringer ein. Ich prüfe die Vertrags- und Einsatzbedingungen im Hinblick auf eine mögliche abhängige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit.
mein Anspruch
Die Eingliederungshilfe ist weit mehr als ein sozialrechtliches Spezialgebiet. Sie verlangt ein tiefes Verständnis für die Bedürfnisse der Leistungsberechtigten, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Einrichtungen und die komplexen gesetzlichen Vorgaben des SGB IX sowie der bundeslandesrechtlichen Ausführungsvorschriften.
Ich verstehe meine Aufgabe darin, Leistungserbringer nicht nur in einzelnen Rechtsfragen zu begleiten, sondern sie als verlässlicher Partner bei ihrer strategischen und wirtschaftlichen Entwicklung zu unterstützen. Mein Ziel sind Lösungen, die rechtlich überzeugen und zugleich den langfristigen Erfolg Ihrer Einrichtung sichern.

