Die außerklinische Intensivpflege befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel. Neue gesetzliche Vorgaben, veränderte Versorgungsverträge, anspruchsvolle Vergütungsverhandlungen und zunehmende Qualitätsanforderungen stellen Leistungserbringer vor erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Herausforderungen.

Die Kanzlei Zimmermann-Rieck berät seit vielen Jahren bundesweit Unternehmen der außerklinischen Intensivpflege. Als Fachanwalt für Sozialrecht und Sozialbetriebswirt (FH) verbinden wir fundierte juristische Expertise mit einem umfassenden Verständnis der wirtschaftlichen und organisatorischen Besonderheiten dieser hochspezialisierten Versorgungsform.

unsere Beratungsschwerpunkte:

Versorgungsverträge und Vergütungsverhandlungen

Wir begleiten Leistungserbringer bei der Verhandlung und Gestaltung von Versorgungs- und Vergütungsverträgen nach § 132l SGB V. Der besonderer Schwerpunkt dabei liegt auf Einzelverhandlungen zur Erreichung einer wirtschaftlich tragfähigen Vergütung.

Schiedsverfahren und gerichtliche Vertretung

Kommt es in Vertrags- oder Vergütungsverhandlungen zu keiner Einigung, vertreten wir unsere Mandanten in Schiedsverfahren sowie vor den Sozialgerichten. Dabei verfolgen wir das Ziel, rechtssichere Lösungen für Ihr Unternehmen zu erreichen.

Beratung zum IPReG und zur außerklinischen Intensivpflege

Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur außerklinischen Intensivpflege stellt viele Unternehmen vor neue Herausforderungen. Wir beraten Sie zu den Auswirkungen des IPReG und den sich aus dem GKV-BeitragsstabilisierungsG ergebenden Anforderungen an die zukünftige Leistungserbringung.

Vertragsgestaltung

Rechtssichere Verträge bilden die Grundlage einer erfolgreichen Unternehmensführung. Wir erstellen und prüfen unter anderem Pflege-, Betreuungs- und Heimverträge sowie Kooperationsvereinbarungen und unterstützen Sie bei der rechtssicheren Gestaltung Ihrer Vertragsbeziehungen.

Unternehmensberatung für Intensivpflegedienste

Wir begleiten Unternehmen in allen Phasen ihrer Entwicklung – von der Gründung über die Expansion bis hin zur Umstrukturierung oder Unternehmensnachfolge. Dabei berücksichtigen wir sowohl die rechtlichen als auch die wirtschaftlichen Anforderungen Ihres Unternehmens.

Qualitätsprüfungen und aufsichtsrechtliche Verfahren

Prüfungen durch Krankenkassen, den Medizinischen Dienst oder Aufsichtsbehörden können erhebliche Auswirkungen auf den Betrieb eines Intensivpflegedienstes haben. Wir begleiten Sie während des gesamten Verfahrens, unterstützen bei Stellungnahmen und vertreten Ihre Interessen gegenüber Behörden und Gerichten.

Arbeitsrecht für Pflegeunternehmen

Die außerklinische Intensivpflege lebt von qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Wir beraten Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen – von der Vertragsgestaltung über personelle Maßnahmen bis hin zur Vertretung in arbeitsgerichtlichen Verfahren.

unser Anspruch

Die außerklinische Intensivpflege ist kein Randgebiet des Sozialrechts, sondern ein hochspezialisierter Versorgungsbereich mit eigenen wirtschaftlichen, organisatorischen und regulatorischen Anforderungen.

Deshalb verstehen wir unsere Aufgabe nicht nur darin, rechtliche Fragen zu beantworten. Wir begleiten unsere Mandanten als langfristiger Partner bei unternehmerischen Entscheidungen, sichern ihre rechtlichen Interessen gegenüber Kostenträgern und Behörden und entwickeln Lösungen, die sowohl juristisch fundiert als auch wirtschaftlich tragfähig sind.