Rechtsberatung für Träger der Kinder- und Jugendhilfe

Die Kinder- und Jugendhilfe steht vor stetig wachsenden fachlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Anforderungen. Neue gesetzliche Entwicklungen, veränderte Leistungsangebote und steigende Qualitätsanforderungen verlangen nach einer rechtlichen Beratung, die die Besonderheiten dieses sensiblen Aufgabenfeldes kennt.

Die Kanzlei Zimmermann-Rieck berät deshalb auch freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe bundesweit. Als Fachanwalt für Sozialrecht begleite ich meine Mandanten bei der rechtssicheren Gestaltung ihrer Angebote sowie bei der Weiterentwicklung ihrer Einrichtungen und Leistungen.

meine Beratungsschwerpunkte:

Beratung freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe

Ich berate Träger stationärer, teilstationärer und ambulanter Einrichtungen in allen wesentlichen Fragen des Kinder- und Jugendhilferechts. Dabei begleite ich insbesondere Einrichtungen und Dienste im Bereich der Hilfen zur Erziehung, der Heimerziehung und sonstiger betreuter Wohnformen, der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer oder drohender seelischer Behinderung sowie der Hilfen für junge Volljährige.

Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarungen

Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der rechtlichen Begleitung von Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen nach den §§ 77 ff. SGB VIII. Ich unterstütze meine Mandanten bei der Vorbereitung, Verhandlung und rechtssicheren Ausgestaltung dieser Vereinbarungen und vertreten ihre Interessen gegenüber den öffentlichen Jugendhilfeträgern.

Schiedsstellen- und Gerichtsverfahren

Kommt es in Vertrags- oder Entgeltverhandlungen zu keiner Einigung, vertrete ich meine Mandanten in Verfahren vor den Schiedsstellen nach § 78g SGB VIII sowie vor den Verwaltungsgerichten. Dabei verfolge ich das Ziel, rechtssichere und wirtschaftlich tragfähige Lösungen für die Einrichtungen zu erreichen.

Neue Einrichtungskonzepte und Kooperationsmodelle

Die Kinder- und Jugendhilfe entwickelt sich kontinuierlich weiter. Ich berate Träger bei der Konzeption neuer Angebote, der Entwicklung innovativer Leistungsformen sowie bei der rechtlichen Gestaltung von Kooperationen mit öffentlichen und freien Partnern.

laufende rechtliche Beratung

Auch im täglichen Betrieb stehe ich meinen Mandanten als verlässlicher Ansprechpartner zur Seite. Ich berate zu sozialrechtlichen Fragestellungen, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Datenschutz und Organisationsstrukturen sowie zu den vielfältigen rechtlichen Anforderungen, denen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe begegnen.

Bei freien Fachkräften, Honorarkräften und selbstständigen Betreuern hängt der sozialversicherungsrechtliche Status von der konkreten Einbindung in die Einrichtung ab. Ich berate Träger bei der Statusprüfung freier Mitarbeiter.

mein Anspruch

Kinder- und Jugendhilfe bedeutet Verantwortung für junge Menschen und ihre Entwicklung. Gleichzeitig stehen die Träger vor der Aufgabe, ihre Angebote fachlich hochwertig und wirtschaftlich tragfähig zu gestalten.

Ich verstehe meine Aufgabe darin, Träger der Kinder- und Jugendhilfe nicht nur in rechtlichen Einzelfragen zu unterstützen, sondern sie langfristig bei ihrer strategischen und organisatorischen Entwicklung zu begleiten. Dabei verbinde ich sozialrechtliche Expertise mit einem tiefen Verständnis für die Strukturen und Herausforderungen der Kinder- und Jugendhilfe.