Die Kinder- und Jugendhilfe steht vor stetig wachsenden fachlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Anforderungen. Neue gesetzliche Entwicklungen, veränderte Leistungsangebote und steigende Qualitätsanforderungen verlangen nach einer rechtlichen Beratung, die die Besonderheiten dieses sensiblen Aufgabenfeldes kennt.

Die Kanzlei Zimmermann-Rieck berät deshalb auch freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe bundesweit. Als Fachanwalt für Sozialrecht begleiten wir unsere Mandanten bei der rechtssicheren Gestaltung ihrer Angebote sowie bei der Weiterentwicklung ihrer Einrichtungen und Leistungen.

unsere Beratungsschwerpunkte:

Beratung freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe

Wir beraten Träger stationärer, teilstationärer und ambulanter Einrichtungen in allen wesentlichen Fragen des Kinder- und Jugendhilferechts. Dabei begleiten wir insbesondere Einrichtungen und Dienste im Bereich der Hilfen zur Erziehung, der Heimerziehung und sonstiger betreuter Wohnformen, der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer oder drohender seelischer Behinderung sowie der Hilfen für junge Volljährige.

Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarungen

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der rechtlichen Begleitung von Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen nach den §§ 77 ff. SGB VIII. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Vorbereitung, Verhandlung und rechtssicheren Ausgestaltung dieser Vereinbarungen und vertreten ihre Interessen gegenüber den öffentlichen Jugendhilfeträgern.

Schiedsstellen- und Gerichtsverfahren

Kommt es in Vertrags- oder Entgeltverhandlungen zu keiner Einigung, vertreten wir unsere Mandanten in Verfahren vor den Schiedsstellen nach § 78g SGB VIII sowie vor den Verwaltungsgerichten. Dabei verfolgen wir das Ziel, rechtssichere und wirtschaftlich tragfähige Lösungen für die Einrichtungen zu erreichen.

Neue Einrichtungskonzepte und Kooperationsmodelle

Die Kinder- und Jugendhilfe entwickelt sich kontinuierlich weiter. Wir beraten Träger bei der Konzeption neuer Angebote, der Entwicklung innovativer Leistungsformen sowie bei der rechtlichen Gestaltung von Kooperationen mit öffentlichen und freien Partnern.

laufende rechtliche Beratung

Auch im täglichen Betrieb stehen wir unseren Mandanten als verlässlicher Ansprechpartner zur Seite. Wir beraten zu sozialrechtlichen Fragestellungen, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Datenschutz und Organisationsstrukturen sowie zu den vielfältigen rechtlichen Anforderungen, denen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe begegnen.

unser Anspruch

Kinder- und Jugendhilfe bedeutet Verantwortung für junge Menschen und ihre Entwicklung. Gleichzeitig stehen die Träger vor der Aufgabe, ihre Angebote fachlich hochwertig und wirtschaftlich tragfähig zu gestalten.

Wir verstehen unsere Aufgabe darin, Träger der Kinder- und Jugendhilfe nicht nur in rechtlichen Einzelfragen zu unterstützen, sondern sie langfristig bei ihrer strategischen und organisatorischen Entwicklung zu begleiten. Dabei verbinden wir sozialrechtliche Expertise mit einem tiefen Verständnis für die Strukturen und Herausforderungen der Kinder- und Jugendhilfe.