Als Fachanwalt für Sozialrecht berate ich regelmäßig auch im Kinderhilferecht und Jugendhilferecht.

Meine Leistungen im Kinderhilferecht und Jugendhilferecht

In diesem Bereich befasse ich mich mit den Anliegen von Trägern der freie Jugendhilfe mit ihren stationären, teilstationären und ambulanten Leistungen, insbesondere auch Leistungen der Hilfe zur Erziehung (§ 27 SGB VIII), Heimerziehung bzw. sonstige betreute Wohnform (§ 34 SGB VIII), Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung (§ 35a SGB VIII) und Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII). Hierbei arbeite ich auch mit verschiedenen Berufsverbänden zusammen. Meine Unterstützung umfasst die rechtliche wie „strategische“ Beratung der Träger bei der Verhandlung und inhaltlichen Gestaltung von öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Verträgen insbesondere Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen sowie Entgeltvereinbarungen nach den §§ 77 ff. SGB VIII sowie die Begleitung und Vertretung in Verfahren vor der Schiedsstelle nach § 78 g SGB VIII und vor den Verwaltungsgerichten.

Zum Leistungspektrum zählt daneben die Beratung im Zusammenhang mit neuen Einrichtungskonzepten oder neuer Kooperationsformen.

Weitere wesentliche Bereiche meiner fachlichen Beratung finden Sie hier.

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