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Sven Zimmermann-Rieck – Rechtsanwalt

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Rechtsanwalt in Rostock

Die Rechtsanwaltskanzlei Sven Zimmermann-Rieck ist seit dem Jahre 2000 schwerpunktmäßig auf die Beratung und Vertretung der Gesundheits- und Sozialwirtschaft spezialisiert. Wir beraten bundesweit Unternehmen, Träger und Leistungserbringer in rechtlichen und strategischen Fragen. Unsere besondere Expertise liegt in der außerklinischen Intensivpflege – ergänzt durch umfassende Beratung für Pflegeunternehmen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Unser Anspruch ist es, juristische Beratung verständlich, lösungsorientiert und nah an der Praxis unserer Mandanten zu gestalten.

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Themen

  • außerklinische Intensivpflege
  • Eingliederungshilfe
  • Pflegeunternehmen

Aktuelles

  • BSG konkretisiert die Prüfung von Investitionskosten nach § 76a SGB XII – Wichtige Hinweise für Schiedsstellen und Einrichtungsträger BSG, Urteil vom 22.01.2026 – B 8 SO 15/24 R
  • Wenn die Grundlohnrate zur Grenze wird; GKV-Beitragssatzstabilisierung, ein Paradigmenwechsel mit spürbaren Folgen für Pflegeunternehmen und Vergütungsverhandlungen
  • Unternehmerrisiko auch bei Einrichtungen der Eingliederungshilfe zu berücksichtigen!
  • AKI – außerklinische Intensivpflege, neue Verträge nach § 132l SGB V
  • wirtschaftliche Leistungserbringung in der ambulanten Pflege – Einzelversorgungsvertrag nach § 132a SGB V als Alternative zur Kollektivvereinbarung

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Neuer Markt 17
18055 Rostock

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