Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Fachanwalt für Sozialrecht liegt im Recht der Eingliederungshilfe und Schwerbehindertenrecht (SGB IX) sowie Pflegeversicherungsrecht (SGB XI).
Hauptschwerpunkte meiner Tätigkeit auf dem Gebiet der Eingliederungshilfe sind die
- Beratung und Vertretung bei Verhandlungen von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen nach §§ 125 ff. SGB IX
- Beratung und Vertretung bei Schiedsstellenverfahren und vor den Sozial- und Verwaltungsgerichten
- Beratung und Vertretung bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe an Bildung, Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Budget für Arbeit) und Soziale Teilhabe (insbesondere Wohnraum, Assistenz, heilpädagogische Leistungen, Mobilität, Hilfsmittel)
Auf dem Gebiet des Schwerbehindertenrechts helfe ich insbesondere durch
- Beratung und Vertretung in Verfahren zur Feststellung des Grades der Behinderung sowie dem Vorliegen von Merkzeichen
- Beratung und Vertretung bei Verfahren im Zusammenhang mit dem besonderen Kündigungsschutz schwerbehinderte Menschen
- Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit dem Anspruch auf Teilhabe am Arbeitsleben in Form der Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen
Hauptschwerpunkte meiner Tätigkeit als Anwalt für Pflegeversicherungsrecht auf diesem Gebiet sind die
- Verhandlungen von Leistungs- und Qualitätsverbesserungen und dazugehörigen Pflegesatzverhandlungen nach §§ 84 ff. SGB XI
- Beratung und Vertretung bei Schiedsstellenverfahren und vor den Sozial- und Verwaltungsgerichten
- Vertragsgestaltungen von Heim-, Pflege- und Betreuungsvereinbarungen unter Berücksichtigung der neuen Wohnformen
- Beratung und ggf. gerichtliche Vertretung bei Haftungsfragen im Zusammenhang mit Pflegefehlern
Weitere wesentliche Bereiche meiner fachlichen Beratung finden Sie hier.