Als Fachanwalt für Sozialrecht berate ich regelmäßig auch im Kinderhilferecht und Jugendhilferecht.
Meine Leistungen im Kinderhilferecht und Jugendhilferecht
In diesem Bereich befasse ich mich mit allen Anliegen von Trägern bzw. Leistungserbringern der freie Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern. Mein Leistungsangebot umfasst die rechtliche wie „strategische“ Beratung der Träger bei der Verhandlung und inhaltlichen Gestaltung von öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Verträgen insbesondere Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen sowie Entgeltvereinbarungen nach den §§ 78 b ff. SGB VIII bzw. § 24 KiföG M-V sowie die Begleitung und Vertretung in Verfahren vor der Schiedsstelle nach § 78 g SGB VIII und vor den Verwaltungsgerichten.
Zum Leistungspektrum zählt daneben die Beratung im Zusammenhang mit neuen Einrichtungskonzepten oder neuer Kooperationsformen.
Ich berate Sie gerne und vertrete Leistungsberechtigte bei der Durchsetzung ihrer individuellen Leistungsansprüche im Kinderhilferecht und Jugendhilferecht. Hierzu zählen insbesondere die Unterstützung bei der Durchsetzung der Ansprüche auf Förderung in Kindertagesstätten sowie auf Integrationshelfer sowohl für den Besuch einer Kindertagesstätte als auch Schule bzw. Schulhort (Schulbegleiter bzw. Schulassistenz).
Weitere wesentliche Bereiche meiner fachlichen Beratung finden Sie hier.