Verhandlungen zur Vergütung der neuen Verträge gestalten sich schwierig

Obwohl nach dem Willen des Gesetzgebers die Anbieter von außerklinischer Intensivpflege bereits zum 01.07.2024 neue Versorgungsverträge abzuschließen hatten, gestalten sich die Verhandlungen über die damit zusammenhängende Vergütung als äußerst schwierig. Nur wenige Pflegedienste haben in den Folgemonaten einen Abschluss erzielen können. Diese sahen in der Regel eine Fortschreibung der bisherigen Vergütung für die Altverträge nach § 132a SGB V vor. Bei den allermeisten Pflegediensten hakten die Verhandlungen zudem beim Thema der Personalkosten. Die Umsetzung des in den AKI- Rahmenempflehlungen für die Mehrfachversorgung vorgesehenen Personalschlüssels lässt die Fortsetzung der Pflege und Betreuung der Versicherten auf dem bisher hohen Niveau kaum zu. Das starre Berufen der Verhandlungsführer der Krankenkassen auf den Inhalt dieser Rahmenempfehlungen war bei den Verhandlungen wenig sachdienlich und führte dazu, dass eine Vielzahl der offenen Verfahren durch Schiedspersonen zu entscheiden sind.

up-date: In der Zwischenzeit konnten erste Schiedsverfahren für Leistungserbringer zum Abschluss gebracht werden. Die erreichten Ergebnisse liegen zum Teil deutlich über den Kollektivvergütungen und zeigen, dass Einzelverhandlungen auf der Grundlage der unternehmenseigenen Zahlen in der Regel zu besseren Ergebnissen führen. Die Dienste, die sich zunächst auf eine „Fortschreibung“ ihrer Altvergütung nach § 132a SGB V einigten, stehen in diesem Jahr vor neuen Verhandlungshürden.

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