Die Eingliederungshilfe befindet sich seit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes in einem stetigen Veränderungsprozess. Neue gesetzliche Rahmenbedingungen, veränderte Finanzierungsstrukturen und steigende Anforderungen an Leistungsangebote und Qualität stellen Leistungserbringer vor erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Herausforderungen.
Die Kanzlei Zimmermann-Rieck berät Leistungserbringer der Eingliederungshilfe bundesweit. Als Fachanwalt für Sozialrecht und Sozialbetriebswirt (FH) verbinden wir fundierte sozialrechtliche Expertise mit einem umfassenden Verständnis der wirtschaftlichen und organisatorischen Anforderungen sozialer Einrichtungen.
unsere Beratungsschwerpunkte:
Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Beratung und Vertretung von Leistungserbringern bei der Verhandlung von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen nach den §§ 125 ff. SGB IX. Wir begleiten unsere Mandanten von der Vorbereitung über die Verhandlungsstrategie bis zum erfolgreichen Abschluss der Vereinbarungen.
Investitionskostenvereinbarungen
Eine auskömmliche Finanzierung ist Voraussetzung für qualitativ hochwertige Angebote der Eingliederungshilfe. Wir unterstützen Leistungserbringer bei der Verhandlung und Durchsetzung von Investitionskostenvereinbarungen und vertreten ihre wirtschaftlichen Interessen gegenüber den zuständigen Leistungsträgern.
Schiedsstellenverfahren und gerichtliche Vertretung
Kommt es in Vergütungs- oder Vertragsverhandlungen zu keiner Einigung, vertreten wir unsere Mandanten in Schiedsstellenverfahren sowie vor den Sozialgerichten. Dabei verfolgen wir das Ziel, rechtssichere und wirtschaftlich tragfähige Lösungen für die Einrichtungen zu erreichen.
laufende rechtliche Beratung
Auch über einzelne Verfahren hinaus begleiten wir Leistungserbringer in allen wesentlichen sozialrechtlichen Fragestellungen. Wir beraten zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der Leistungserbringung, unterstützen bei Vertragsgestaltungen und stehen als langfristiger Ansprechpartner für die vielfältigen Herausforderungen der Eingliederungshilfe zur Verfügung.
unser Anspruch
Die Eingliederungshilfe ist weit mehr als ein sozialrechtliches Spezialgebiet. Sie verlangt ein tiefes Verständnis für die Bedürfnisse der Leistungsberechtigten, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Einrichtungen und die komplexen gesetzlichen Vorgaben des SGB IX sowie der bundeslandesrechtlichen Ausführungsvorschriften.
Wir verstehen unsere Aufgabe darin, Leistungserbringer nicht nur in einzelnen Rechtsfragen zu begleiten, sondern sie als verlässlicher Partner bei ihrer strategischen und wirtschaftlichen Entwicklung zu unterstützen. Unser Ziel sind Lösungen, die rechtlich überzeugen und zugleich den langfristigen Erfolg Ihrer Einrichtung sichern.

