Zum Inhalt springen
Fragen Sie mich: 0381 446 67 139 | E-Mail
Sven Zimmermann-Rieck – Rechtsanwalt

Sven Zimmermann-Rieck – Rechtsanwalt

Sven Zimmermann-Rieck

  • Home
  • Portrait
  • Leistungen
    • außerklinische Intensivpflege
    • Pflegeunternehmen
    • Eingliederungshilfe
    • Kinder- und Jugendhilfe
  • FAQ
    • außerklinische Intensivpflege
    • Pflegeunternehmen
    • Eingliederungshilfe
    • Kinder- und Jugendhilfe
  • BLOG
    • außerklinische Intensivpflege
    • Pflegeunternehmen
    • Eingliederungshilfe
    • Kinder- und Jugendhilfe
  • Downloads
  • Kontakt
    • Nachricht senden
  • Datenschutz

Nachricht senden

  • Start
  • Nachricht senden

    Suchen

    Leistungen

    • außerklinische Intensivpflege
    • Pflegeunternehmen
    • Eingliederungshilfe
    • Kinder- und Jugendhilfe

    Nehmen Sie hier Kontakt auf

    • T: 0381 – 446 67 139
    • F: 0381 – 383 28 390
    • Nachricht schreiben

    Archiv

    • Juli 2026
    • April 2026

    Stichwörter

    AKI - außerklinische Intensivpflege ambulante Pflege AOK Außerklinische Intensivpflege nach dem BStabG B 8 SO 8/20 R Beitritt bpa BSG BStabG Bundessozialgericht Eingliederungshilfe Einzelversorgungsvertrag Externer Vergleich Gesetz zur GKV-Beitragssatzstabilisierung GKV-BStabG Grundlohnrate Grundlohnsumme Kollektivvertrag nichttariflich Personalkosten Pflegedienste Pflegeneuordnungsgesetz PNOG Rahmenkollektivvertrag Rahmenvertrag Rechtsdienst der Lebenshilfe regional übliches Entgelt Schiedsperson Schiedsspruch Tarifaussetzung tarifliche Entlohnung Unternehmergewinn Unternehmerrisiko Unternehmerwagnis Urteil vom 08.12.2022 Vergütungsverhandlung Vergütungsverhandlungen Versorgungsvertrag Verträge § 132a SGB V § 132l SGB V

    Weitere Links

    • Impressum
    • Datenschutz
    • brak.de

    Rechtsanwalt in Rostock

    Die Rechtsanwaltskanzlei Sven Zimmermann-Rieck ist seit dem Jahre 2000 schwerpunktmäßig auf die Beratung und Vertretung der Gesundheits- und Sozialwirtschaft spezialisiert. Wir beraten bundesweit Unternehmen, Träger und Leistungserbringer in rechtlichen und strategischen Fragen. Unsere besondere Expertise liegt in der außerklinischen Intensivpflege – ergänzt durch umfassende Beratung für Pflegeunternehmen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Unser Anspruch ist es, juristische Beratung verständlich, lösungsorientiert und nah an der Praxis unserer Mandanten zu gestalten.

    Mehr

    www.zimmermann-rieck.de | Impressum | Datenschtz

    Themen

    • außerklinische Intensivpflege
    • Eingliederungshilfe
    • Pflegeunternehmen

    Aktuelles

    • Wenn die Grundlohnrate zur Grenze wird; GKV-Beitragssatzstabilisierung, ein Paradigmenwechsel mit spürbaren Folgen für Pflegeunternehmen und Vergütungsverhandlungen
    • Unternehmerrisiko auch bei Einrichtungen der Eingliederungshilfe zu berücksichtigen!
    • AKI – außerklinische Intensivpflege, neue Verträge nach § 132l SGB V
    • wirtschaftliche Leistungserbringung in der ambulanten Pflege – Einzelversorgungsvertrag nach § 132a SGB V als Alternative zur Kollektivvereinbarung

    Nehmen Sie hier Kontakt auf

    Neuer Markt 17
    18055 Rostock

    • T: 0381 – 446 67 139
    • F: 0381 – 383 28 390
    • Nachricht schreiben
    Copyright © 2026 Sven Zimmermann-Rieck - Rechtsanwalt Alle Rechte vorbehalten. Theme: Flash von ThemeGrill. Präsentiert von WordPress
    Unsere Website benutzt Cookies, die für das Funktionieren der Website erforderlich sind. Außerdem setzt die Website Cookies zur Darstellung einiger interessenbezogener Inhalte ein, die als Marketing-Cookies qualifiziert sind. Ohne Ihre Zustimmung können diese Inhalte nicht ausgespielt werden. Um unser Internetangebot fortlaufend verbessern zu können, bitten wir Sie, uns die Erfassung von anonymisierten Nutzungsdaten zu ermöglichen. Sie können die Cookies ablehnen oder zulassen. Weitere Informationen erhalten Sie unter "Datenschutz".