Rechtsberatung für ambulante und stationäre Pflegeunternehmen
Pflegeunternehmen stehen heute vor vielfältigen rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Herausforderungen. Gesetzliche Veränderungen, steigende Qualitätsanforderungen, Vergütungsverhandlungen und ein zunehmender Fachkräftemangel erfordern rechtliche Beratung, die die Besonderheiten der Pflegebranche kennt.
Die Kanzlei Zimmermann-Rieck berät ambulante Pflegedienste, Tagespflegen, stationäre Pflegeeinrichtungen sowie Träger der Altenhilfe bundesweit. Ich unterstütze meine Mandanten bei allen rechtlichen Fragestellungen – praxisnah, lösungsorientiert und mit einem tiefen Verständnis für die Strukturen der Pflege. Lesen Sie auch den Beitrag zum „Corona-Pflege-Rettungsschirm, abgelehnte Erstattungsanträge jetzt prüfen lassen“.
meine Beratungsschwerpunkte:
Vergütungsvereinbarungen und Pflegesatzverhandlungen
Ich begleite Pflegeunternehmen bei Vergütungsvereinbarungen und Pflegesatzverhandlungen mit Pflegekassen und Sozialhilfeträgern. Dabei vertrete ich Ihre wirtschaftlichen Interessen und unterstützen Sie auch in Schiedspersonenverfahren nach § 132a SGB V und vor den Gerichten.
Auswirkungen des GKV-BStabG auf Vergütungsverhandlungen nach § 132a SGB V und § 132l SGB V
Vergütungsvertrag und Handlungsbedarf prüfen lassen
Versorgungsverträge und Vertragsrecht
Ich berate bei dem Abschluss, der Prüfung und der Gestaltung von Versorgungsverträgen sowie sämtlichen Verträgen, die für den Betrieb einer Pflegeeinrichtung von Bedeutung sind.
Heimrecht und ordnungsrechtliche Verfahren
Pflegeeinrichtungen unterliegen umfangreichen ordnungsrechtlichen und sich wandelnden Anforderungen. Ich begleite meine Mandanten in Verfahren gegenüber Heimaufsichtsbehörden und beraten zu allen Fragen des Heim-, Wohn- und Teilhaberechts.
Qualitätsprüfungen, Aufsichtsverfahren und Datenschutz
Prüfungen durch den Medizinischen Dienst, die Pflegekassen oder Aufsichtsbehörden können erhebliche Auswirkungen auf den Betrieb einer Einrichtung haben. Ich begleite Sie während des gesamten Verfahrens und vertrete Ihre Interessen gegenüber Behörden und Gerichten; auch als Datenschutzbeauftragter.
Arbeitsrecht für Pflegeunternehmen
Personal ist der wichtigste Erfolgsfaktor eines Pflegeunternehmens. Ich berate Arbeitgeber bei allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen – von der Gestaltung von Arbeitsverträgen über personelle Einzelmaßnahmen bis zur Vertretung in arbeitsgerichtlichen Verfahren. Beim Einsatz von Honorarkräften, freien Pflegefachkräften oder externen Beratern kann eine sozialversicherungsrechtliche Statusprüfung erforderlich werden. Ich berate Pflegeunternehmen bei der Einordnung freier Mitarbeiter und im Statusfeststellungsverfahren.
Gesellschaftsrecht und Unternehmensentwicklung
Ich unterstütze Pflegeunternehmen bei Gründungen, Umstrukturierungen, Kooperationen, Gesellschafterwechseln sowie Unternehmenskäufen und Unternehmensnachfolgen.
Laufende rechtliche Beratung
Im unternehmerischen Alltag entstehen fortlaufend rechtliche Fragestellungen. Ich stehe meinen Mandanten als langfristiger Ansprechpartner zur Seite und berate unter anderem im Vertragsrecht, Datenschutz, Haftungsrecht und zu regulatorischen Anforderungen.
mein Anspruch
Erfolgreiche Pflegeunternehmen benötigen mehr als juristische Einzelfallberatung. Sie benötigen einen Berater, der wirtschaftliche Zusammenhänge versteht, regulatorische Entwicklungen frühzeitig erkennt und rechtliche Lösungen entwickelt, die sich in der Praxis bewähren.
Mit meiner Spezialisierung auf die Gesundheits- und Sozialwirtschaft begleite ich Pflegeunternehmen langfristig bei ihrer Entwicklung und unterstütze sie dabei, rechtliche Risiken zu minimieren und unternehmerische Entscheidungen rechtssicher umzusetzen.

