Rechtsanwalt für außerklinische Intensivpflege

Die außerklinische Intensivpflege befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel. Neue gesetzliche Vorgaben, veränderte Versorgungsverträge, anspruchsvolle Vergütungsverhandlungen und zunehmende Qualitätsanforderungen stellen Leistungserbringer vor erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Herausforderungen.

Die Kanzlei Zimmermann-Rieck berät seit vielen Jahren bundesweit Unternehmen der außerklinischen Intensivpflege. Als Fachanwalt für Sozialrecht und Sozialbetriebswirt (FH) verbinde ich fundierte juristische Expertise mit einem umfassenden Verständnis der wirtschaftlichen und organisatorischen Besonderheiten dieser hochspezialisierten Versorgungsform.

unsere Beratungsschwerpunkte:

Versorgungsverträge und Vergütungsverhandlungen

Ich begleite Leistungserbringer bei der Verhandlung und Gestaltung von Versorgungs- und Vergütungsverträgen nach § 132l SGB V. Der besonderer Schwerpunkt dabei liegt auf Einzelverhandlungen zur Erreichung einer wirtschaftlich tragfähigen Vergütung. BStabG- und Vergütungscheck für Intensivpflegedienste

Schiedsverfahren und gerichtliche Vertretung

Kommt es in Vertrags- oder Vergütungsverhandlungen zu keiner Einigung, vertrete ich meine Mandanten in Schiedspersonenverfahren nach § 132l SGB V sowie vor den Sozialgerichten. Dabei verfolge ich das Ziel, rechtssichere Lösungen für Ihr Unternehmen zu erreichen.

Beratung zum IPReG und zur außerklinischen Intensivpflege

Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur außerklinischen Intensivpflege stellt viele Unternehmen vor neue Herausforderungen. Ich berate Sie zu den Auswirkungen des IPReG und den sich aus dem GKV-BeitragsstabilisierungsG ergebenden Anforderungen an die zukünftige Leistungserbringung. GKV-BStabG und außerklinische Intensivpflege nach § 132l SGB V

Vertragsgestaltung

Rechtssichere Verträge bilden die Grundlage einer erfolgreichen Unternehmensführung. Ich erstelle und prüfe unter anderem Pflege- und Betreuungsverträge sowie Kooperationsvereinbarungen und unterstütze Sie bei der rechtssicheren Gestaltung Ihrer Vertragsbeziehungen.

Unternehmensberatung für Intensivpflegedienste

Ich begleite Unternehmen in allen Phasen ihrer Entwicklung – von der Gründung über die Expansion bis hin zur Umstrukturierung oder Unternehmensnachfolge. Dabei berücksichtige ich sowohl die rechtlichen als auch die wirtschaftlichen Anforderungen Ihres Unternehmens.

Qualitätsprüfungen, aufsichtsrechtliche Verfahren und Datenschutz

Prüfungen durch Krankenkassen, den Medizinischen Dienst oder Aufsichtsbehörden können erhebliche Auswirkungen auf den Betrieb eines Intensivpflegedienstes haben. Ich begleite Sie während des gesamten Verfahrens, unterstütze bei Stellungnahmen und vertrete Ihre Interessen gegenüber Behörden und Gerichten; auch als Datenschutzbeauftragter.

Arbeitsrecht für Pflegeunternehmen

Die außerklinische Intensivpflege lebt von qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Ich berate Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen – von der Vertragsgestaltung über personelle Maßnahmen bis hin zur Vertretung in arbeitsgerichtlichen Verfahren. Der Einsatz selbstständiger Pflegefachkräfte birgt wegen der Einbindung in Dienstpläne, Versorgungsabläufe und Dokumentationspflichten besondere sozialversicherungsrechtliche Risiken. Ich unterstütze Intensivpflegedienste bei der Prüfung von Scheinselbstständigkeit und Statusfeststellung.

unser Anspruch

Die außerklinische Intensivpflege ist kein Randgebiet des Sozialrechts, sondern ein hochspezialisierter Versorgungsbereich mit eigenen wirtschaftlichen, organisatorischen und regulatorischen Anforderungen.

Deshalb verstehe ich meine Aufgabe nicht nur darin, rechtliche Fragen zu beantworten. Ich begleite meine Mandanten als langfristiger Partner bei unternehmerischen Entscheidungen, sichere ihre rechtlichen Interessen gegenüber Kostenträgern und Behörden und entwickeln Lösungen, die sowohl juristisch fundiert als auch wirtschaftlich tragfähig sind.