Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung gehören zum unternehmerischen Alltag. Kritisch werden sie, wenn freie Mitarbeit, Gesellschafter-Geschäftsführer, mitarbeitende Angehörige oder einzelne Vergütungsbestandteile sozialversicherungsrechtlich anders bewertet werden als bisher. Dann können Beitragsnachforderungen, Säumniszuschläge und weitere Verfahren erhebliche wirtschaftliche Folgen haben.
Ich berate und vertrete Unternehmen bundesweit bei Betriebsprüfungen nach § 28p SGB IV – von der frühen Prüfung risikobehafteter Sachverhalte über die Beantwortung von Fragebögen und Anhörungen bis zum Widerspruchs- und Klageverfahren. Als Fachanwalt für Sozialrecht und Sozialbetriebswirt (FH) berücksichtige ich neben der rechtlichen Bewertung auch die betrieblichen Abläufe und wirtschaftlichen Auswirkungen. Jedes Mandat bearbeite ich persönlich.
Fachanwalt für Sozialrecht · Sozialbetriebswirt (FH) · Beratung seit 2000
meine Beratungsschwerpunkte
Vorbereitung auf die Betriebsprüfung
Nach der Prüfankündigung sollte frühzeitig geklärt werden, welche Sachverhalte vertieft geprüft werden könnten. Ich unterstütze Sie dabei, Unterlagen und Vertragsbeziehungen zu ordnen, mögliche Beitragsrisiken einzugrenzen und die Kommunikation mit der Deutschen Rentenversicherung vorzubereiten. Die Abstimmung mit Steuerberatung und Lohnbuchhaltung wird dabei von Beginn an einbezogen.
Freie Mitarbeit und Scheinselbstständigkeit
Zahlungen an Honorarkräfte und Subunternehmer werden in Betriebsprüfungen regelmäßig näher untersucht. Entscheidend ist nicht allein die Bezeichnung des Vertrags, sondern wie die Tätigkeit tatsächlich organisiert und ausgeübt wird. Ich prüfe insbesondere Eingliederung, Weisungsrechte, unternehmerische Entscheidungsfreiheit, eigene Betriebsmittel und Vergütungsstruktur und bereite den Sachverhalt für das Prüfverfahren nachvollziehbar auf.
Status von freien Mitarbeitern rechtzeitig klären
Werden freie Mitarbeiter, Honorarkräfte oder Subunternehmer eingesetzt, prüft die Deutsche Rentenversicherung regelmäßig, ob tatsächlich eine selbstständige Tätigkeit vorliegt. Eine unzutreffende Einordnung kann zu erheblichen Beitragsnachforderungen führen. Vor Beginn einer Betriebsprüfung kann deshalb eine anwaltliche Prüfung des sozialversicherungsrechtlichen Status sinnvoll sein.
Gesellschafter-Geschäftsführer und mitarbeitende Angehörige
Auch die sozialversicherungsrechtliche Stellung von Gesellschafter-Geschäftsführern, mitarbeitenden Gesellschaftern sowie Ehegatten, Lebenspartnern und Abkömmlingen kann Gegenstand der Prüfung sein. Gesellschaftsvertrag, Stimmrechte und tatsächliche Rechtsmacht müssen mit den betrieblichen Verhältnissen abgeglichen werden. Frühere beanstandungsfreie Prüfungen schaffen dabei nicht ohne Weiteres Vertrauensschutz.
Fragebogen, Schlussbesprechung und Anhörung
Mit Fragebögen und Anhörungen werden Tatsachen festgelegt, auf die sich die spätere rechtliche Bewertung stützt. Unklare oder verkürzte Angaben lassen sich später häufig nur schwer korrigieren. Ich prüfe die Fragen, strukturiere die erforderlichen Angaben und formuliere die Stellungnahme in Abstimmung mit Ihrem Unternehmen. Bei Bedarf begleite ich die Schlussbesprechung mit dem Prüfdienst.
Beitragsbescheid, Säumniszuschläge und Rechtsschutz
Setzt die Deutsche Rentenversicherung Beiträge oder Säumniszuschläge fest, prüfe ich den Bescheid personen-, zeitraum- und beitragsbezogen. Ich vertrete Sie im Widerspruchsverfahren, im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes und vor den Sozialgerichten. Da Rechtsbehelfe gegen Beitragsforderungen grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung haben, müssen Rechtsschutz und Liquiditätsfragen frühzeitig koordiniert werden.
Betriebsprüfungen in Pflege und Sozialwirtschaft
Pflegeunternehmen, Intensivpflegedienste und soziale Einrichtungen arbeiten in komplexen Personal- und Leistungsstrukturen. Rufbereitschaften, Zuschläge, Kooperationen, Fremdleistungen und der Einsatz selbstständig Tätiger können sowohl sozialversicherungsrechtliche als auch betriebswirtschaftliche Fragen auslösen. Meine langjährige Beratung in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft ermöglicht eine Einordnung, die die Besonderheiten dieser Unternehmen berücksichtigt.
Wann anwaltliche Begleitung sinnvoll ist
Eine reguläre Betriebsprüfung kann häufig durch Steuerberatung und Lohnbuchhaltung vorbereitet werden. Spezialisierte sozialrechtliche Beratung ist insbesondere sinnvoll, wenn
- die DRV Verträge, Rechnungen oder Fragebögen zu freien Mitarbeitern und Subunternehmern anfordert,
- Gesellschafter-Geschäftsführer oder mitarbeitende Angehörige überprüft werden,
- eine Anhörung mit einer konkreten Beitragsnachforderung angekündigt wird,
- Säumniszuschläge, Vorsatz oder ein längerer Nachforderungszeitraum im Raum stehen,
- Zoll, Staatsanwaltschaft, Berufsgenossenschaft oder Einzugsstellen beteiligt sind oder
- ein Beitragsbescheid bereits zugestellt wurde und Fristen laufen.
So begleite ich Ihr Unternehmen
- Erstprüfung: Ich erfasse Prüfungsstand, Fristen, betroffene Personen und die wirtschaftliche Größenordnung.
- Sachverhaltsanalyse: Verträge, tatsächliche Abläufe, Abrechnung und bisherige Bescheide werden zusammengeführt.
- Verfahrensstrategie: Wir legen fest, welche Unterlagen und Angaben erforderlich sind und wie die Kommunikation mit den beteiligten Stellen erfolgt.
- Vertretung: Ich begleite Anhörung und Schlussbesprechung und führe erforderlichenfalls Widerspruchs- und Gerichtsverfahren.
persönliche Bearbeitung durch den spezialisierten Rechtsanwalt
Sie besprechen die rechtliche Bewertung, das Beitragsrisiko und die nächsten Verfahrensschritte unmittelbar mit mir. Ihr Mandat wird nicht an wechselnde Sachbearbeiter weitergegeben. Als Fachanwalt für Sozialrecht und Sozialbetriebswirt (FH) verbinde ich sozialversicherungsrechtliche Prüfung mit einem Verständnis für Finanzierung, Personalstrukturen und die wirtschaftlichen Folgen einer Beitragsforderung.
Häufige Fragen zur DRV-Betriebsprüfung
Wie häufig prüft die Deutsche Rentenversicherung?
Arbeitgeber werden grundsätzlich mindestens alle vier Jahre geprüft. Daneben sind anlassbezogene Prüfungen möglich.
Muss die Prüfung im Unternehmen stattfinden?
Die Prüfung kann auch bei einer mit der Entgeltabrechnung beauftragten Stelle stattfinden und wird zunehmend elektronisch unterstützt durchgeführt.
Schützt eine frühere beanstandungsfreie Prüfung?
Allein die Beanstandungsfreiheit begründet regelmäßig keinen umfassenden Vertrauensschutz. Maßgeblich ist, welche personen- und zeitraumbezogenen Feststellungen der frühere Prüfbescheid tatsächlich enthält.
Welche Unterlagen darf die DRV anfordern?
Die Prüfer können insbesondere Entgeltunterlagen, Daten der Finanzbuchhaltung und weitere für die Beitragsprüfung erforderliche Angaben verlangen. Der konkrete Umfang ist vom Prüfungsgegenstand abhängig.
Wie lange können Beiträge nachgefordert werden?
Beitragsansprüche verjähren regelmäßig vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres ihrer Fälligkeit. Bei vorsätzlich vorenthaltenen Beiträgen kann eine 30-jährige Verjährungsfrist gelten.
Stoppt ein Widerspruch die Zahlung?
Widerspruch und Klage gegen Beitragsbescheide haben grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung. Ob ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung oder einstweiliger Rechtsschutz in Betracht kommt, ist im Einzelfall zu prüfen.
Betriebsprüfung angekündigt oder Anhörung erhalten?
Je früher der Prüfungsgegenstand und die möglichen Beitragsrisiken geklärt werden, desto besser lassen sich Unterlagen, Stellungnahme und Verfahrensstrategie aufeinander abstimmen. Ich berate Unternehmen bundesweit und bearbeite Ihr Mandat persönlich. Kontaktieren Sie mich gerne per E-Mail oder dem Kontaktformular . Oder rufen Sie mich gerne an unter 0381 446 67 139.

