Rentenrecht – Rechtsberatung bei Erwerbsminderungsrente
Ihr Rechtsanwalt für Rentenrecht
Eine gesundheitliche Einschränkung kann die eigene berufliche Zukunft erheblich verändern. Wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können, stellt sich häufig die Frage, ob ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht. Die Anwaltskanzlei Zimmermann-Rieck unterstützt Sie bei rechtlichen Fragen rund um das Thema der Erwerbsminderungsrente.
Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente
Die Deutsche Rentenversicherung prüft jeden Antrag auf Erwerbsminderungsrente sorgfältig. Häufig werden Anträge jedoch abgelehnt, weil die medizinischen Voraussetzungen aus Sicht der Rentenversicherung nicht erfüllt sind.
Eine Ablehnung bedeutet nicht automatisch, dass kein Rentenanspruch besteht. Entscheidend ist eine genaue Prüfung der medizinischen Unterlagen, Gutachten und rechtlichen Voraussetzungen.
Ich unterstütze Sie bei:
- der Vorbereitung eines Klageverfahrens,
- der Vertretung vor den Sozialgerichten.
Wann besteht ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente?
Eine Erwerbsminderungsrente kommt in Betracht, wenn Sie aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, Ihrer bisherigen oder einer anderen Tätigkeit in ausreichendem Umfang nachzugehen.
Dabei wird zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderung unterschieden:
- volle Erwerbsminderung: Eine Erwerbstätigkeit ist weniger als drei Stunden täglich möglich.
- teilweise Erwerbsminderung: Eine Erwerbstätigkeit ist noch mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden täglich möglich.
Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, hängt insbesondere von den medizinischen Feststellungen und der Bewertung Ihrer Erwerbsfähigkeit ab.
Unterstützung bei abgelehnten Rentenanträgen
Viele Rentenanträge werden zunächst abgelehnt. Häufige Begründung ist, dass nach Einschätzung der Rentenversicherung keine ausreichende Erwerbsminderung vorliegt. Gegen einen ablehnenden Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheides Widerspruch eingelegt werden. Eine sorgfältige rechtliche Prüfung kann entscheidend sein, um Ihre Ansprüche erfolgreich weiterzuverfolgen.
Ich prüfe:
- den Widerspruchsbescheid,
- medizinische Gutachten,
- ärztliche Unterlagen,
- die Erfolgsaussichten eines Klageverfahrens.
Vertretung im sozialgerichtlichen Klageverfahren
Wenn die Rentenversicherung Ihren Widerspruch zurückweist, besteht die Möglichkeit, Klage vor dem Sozialgericht zu erheben.
Die Anwaltskanzlei Zimmermann-Rieck begleitet Sie in gerichtlichen Verfahren und vertritt Ihre Interessen gegenüber der Rentenversicherung in allen Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit.
Rente wegen Berufsunfähigkeit und besondere Rentenansprüche
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Ansprüche wegen Berufsunfähigkeit bestehen. Dies betrifft insbesondere Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden und für die besondere Regelungen gelten. Wir beraten Sie, ob neben einer Erwerbsminderungsrente weitere Rentenansprüche in Betracht kommen.
Rente nach Berufskrankheit oder Arbeitsunfall
Nicht jede gesundheitliche Einschränkung führt zu einer Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung. Ist eine Erkrankung oder Einschränkung auf die berufliche Tätigkeit zurückzuführen, können Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung bestehen.
Dies betrifft insbesondere:
- Berufskrankheiten,
- Arbeitsunfälle,
- Unfallrenten der Berufsgenossenschaften.
Auch hier unterstütze ich Sie bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Warum die Anwaltskanzlei Zimmermann-Rieck?
Das Rentenrecht verbindet medizinische Fragestellungen mit komplexen sozialrechtlichen Regelungen. Entscheidend ist daher eine genaue Prüfung des Einzelfalls.
Die Anwaltskanzlei Zimmermann-Rieck unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rentenansprüche und begleitet Sie gegenüber der Deutschen Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften und Sozialgerichten.
Wir beraten Sie insbesondere bei:
- Erwerbsminderungsrenten,
- abgelehnten Rentenanträgen,
- Widerspruchsverfahren,
- Klageverfahren vor Sozialgerichten,
- Rentenansprüchen nach Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen.
Sie haben Fragen zu Ihrer Erwerbsminderungsrente?
Lassen Sie eine Ablehnung nicht ungeprüft bestehen. Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann entscheidend sein.
Kontaktieren Sie die Anwaltskanzlei Zimmermann-Rieck:
Telefon: 0381 446 67 139
E-Mail:
Nutzen Sie gerne auch mein Kontaktformular. Ich prüfe Ihre individuelle Situation und unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

